Initativförderfonds

Illustration für Fördermittel

Der Initiativförderfonds bietet sowohl Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, als auch Jugendinitiativen die Möglichkeit schnell und unkompliziert eine Förderung für zeitnah umzusetzende Projekte zu beantragen.

Es gelten die gleichen Kriterien wie beim Kinder- und Jugendförderfonds. Antragsberechtigt sind auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe über 27 Jahre, solange sich die Maßnahmen oder deren Ergebnisse an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre in Dresden richten.

Die Projekte sollen kurzfristig, also binnen zwei Monaten umgesetzt und abgerechnet werden.

Förderhöchstumme:

500,- €

Antragsfrist:

27.08.2023

Schickt eure Ideen bestehend aus:

*Projekttitel (auch vorläufiger Titel möglich)
*Thema- und Inhalt
*Höhe der benötigten Förderung

in kurzen Stichpunkten  per Email an post@kijubdd.de

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