Initativförderfonds
Der Initiativförderfonds bietet sowohl Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, als auch Jugendinitiativen die Möglichkeit schnell und unkompliziert eine Förderung für zeitnah umzusetzende Projekte zu beantragen.
Es gelten die gleichen Kriterien wie beim Kinder- und Jugendförderfonds. Antragsberechtigt sind auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe über 27 Jahre, solange sich die Maßnahmen oder deren Ergebnisse an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre in Dresden richten.
Die Projekte sollen kurzfristig, also binnen zwei Monaten umgesetzt und abgerechnet werden.
Förderhöchstumme:
500,- €
Antragsfrist:
27.08.2023
Schickt eure Ideen bestehend aus:
*Projekttitel (auch vorläufiger Titel möglich)
*Thema- und Inhalt
*Höhe der benötigten Förderung
in kurzen Stichpunkten per Email an post@kijubdd.de
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