Beteiligung? Was ist das?

Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Meinung zu äußern, gehört zu werden und ihrem Alter entsprechend an Entscheidungen beteiligt zu werden. (Art. 12, 13 UN-Kinderrechtskonvention)

Das heißt junge Menschen haben das Recht, mitzureden, mitzugestalten und mitzubestimmen – bei allem was sie als Person oder als Gruppe betrifft oder bei Dingen die in ihrem Umfeld passieren.

An den meisten Entscheidungen sind viele Menschen beteiligt, oft sind es Erwachsene. Manche, wichtige Sachen entscheiden Erwachsene für junge Menschen. Wichtig ist, dass Erwachsene junge Menschen fragen, ihnen zuhören und auf ihre Meinung immer Rücksicht nehmen. Beteiligung ist ein Recht, aber keine Pflicht.

Der Staat muss Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, Zugang zu kindgerechten und jugendgerechten Informationen und Medien zu erhalten. Das ist gesetzlich festgeschrieben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Ideen von Kindern und Jugendlichen gehört finden. Schaut euch/Schauen Sie sich gern auf unserer Seite um, welche Möglichkeiten zur Mitbestimmung es für junge Menschen in Dresden gibt. Wir unterstützen junge Menschen und Erwachsene dabei, Dingen, für die sich Kinder und Jugendlichen interessieren oder, für die sie sich stark machen wollen durch eigene Projekte und Ideen umzusetzen.

Es gibt verschiedene Gesetze die Erwachsene auffordern, Kinder und Jugendliche zu beteiligen und ihre Meinung zu hören.

Das sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen: