Beteiligung? Was ist das?
Kinder und Jugendliche haben ein Recht, ihre Meinung zu äußern, gehört zu werden und ihrem Alter entsprechend an Entscheidungen beteiligt zu werden.
Das bedeutet, ihr habt das Recht, mitzureden, mitzugestalten und mitzubestimmen – bei allem was euch als Person oder als Gruppe betrifft.
An den meisten Entscheidungen sind viele Menschen beteiligt. Es wird nach einer Lösung gesucht, die alle gut finden. Manche, wichtige Sachen entscheiden Erwachsene für dich, bis du alt genug bist, selbst zu entscheiden. Wichtig ist aber, dass die Erwachsenen dir auch als Kind schon zuhören und auf deine Meinung Rücksicht nehmen.
Eure Schule soll neu gestaltet werden?
Ein neuer Spielplatz wird gebaut?
Die Straßenlaternen auf deinem Schulweg sind immer aus?
Deine Eltern trennen sich oder wollen umziehen?
…
Das sind nur wenige Beispiele, bei denen du nach deiner/ ihr nach eurer Meinung gefragt werden müsst.
Der Staat muss Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, Zugang zu kindgerechten und jugendgerechten Informationen und Medien zu erhalten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie deine Ideen gehört werden. Schau dich doch mal auf unserer Seite um oder frage Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen oder deine Eltern, was es für Möglichkeiten gibt.
Wir haben einige Rechtsgrundlagen in Deutschland, die Erwachsene auffordern, Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
Schaut mal, wie viele Beteiligungsrechte es gibt, die sagen: Kinder & Jugendliche müssen mitmischen können:
- UN-Konvention über die Rechte des Kindes mit allen Fakultativprotokollen insbesondere Artikel (Artikel 12 bis 15, Artikel 17 und Artikel 31 sowie das grundlegende Prinzip des Kindeswohlvorrangs gemäß Artikel 3)
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Charta der Grundrechte der EU insbesondere Artikel 24
- Grundgesetz insbesondere Artikel 2, 3, 20
- BGB insbesondere §1
- SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz insbesondere §§1, 8, 8b
- Baugesetzbuch insbesondere §§1, 3, 137
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Richtlinie des BMFSJ zum Kinder- und Jugendplan
- Bundeskinderschutzgesetz
- Gemeindeordnung
- Sächsisches Schulgesetz (SchulG)
- Ausführungsbestimmungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)
- Sächsische Gemeindeverordnung
Wenn ihr also das Gefühl habt, es wird entschieden, ohne euch gefragt zu haben, dann erinnert die Erwachsenen an eure Rechte!